Voraussetzungen, die erfüllt sein wollen…
Voraussetzungen eines ImmobilienVerkaufs auf Mallorca
Voraussetzungen
Für einen Immobilienverkauf auf Mallorca
Wir freuen uns über Ihren Besuch. Sie sind hier, weil Sie sich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beschäftigen. Mit einem Vertrauensvorschuss ihrerseits setzen wir alle Hebel in Bewegung, um Ihnen schnellstmöglich einen Interessenten für genau die von Ihnen anzubietende Immobilie näher zu bringen.
Ähnlich wie bei dem Verkauf eines Autos sind auch bei einem Immobilienverkauf einige Dokumente und Bescheinigungen notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Hinweis: In erster Linie stehen die Besitzrechte. Falls Sie nicht selbst der Besitzer der zum Verkauf anzubietenden Immobilie sind, bitten wir Sie höflichst nicht mit der Registrierung fortzufahren. Selbstverständlich können Kinder für ihre Eltern alle notwendigen Angaben und Eingaben tätigen und ihnen bei der Registrierung behilflich sein. Bitte aber registrieren Sie sich nicht für Dritte ohne eine notwendige Vollmacht hierfür zu besitzen. Besten Dank!
In Anbetracht der Lage, dass eine Immobilie mit allen notwendigen Bescheinigungen und Eintragungen einen besseren Verkaufspreis erzielt als ein unvollständiges Glossar über diese, dürfte auf allgemeines Verständnis stoßen. Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen eine Auflistung jener Dokumente, welche für einen schnellen und guten Verkaufsprozess benötigt werden, im Folgenden schildern, möchten Sie jedoch auch darauf aufmerksam machen, dass im Falle der Unvollständigkeit dieser Unterlagen, wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und die fehlende Stücke des „Puzzles“ zusammensetzen werden.
Den Anfang einer jeden erbauten Immobilie bildet die Baufertigstellungserklärung (final de obra) und die daraus erfolgende Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de la habitabilidad). Diese Bewohnbarkeitsbescheinigung führt zur Erteilung des Bulletins (boletin), dem belegbaren Beweis, dass alle elektrischen Installationen ordnungsgemäß durch eine Elektrizitätsgesellschaft geprüft und eingerichtet wurden und somit offiziell genehmigt sind. Eine Kopie der letzten Stromrechnung, sowie eine Kopie der letzten Wasserrechnung (bei Immobilien ohne eigenen Brunnen) sind erforderlich.
Seit 01. Juli 2016 ist es Gesetz bei Verkauf einer Immobilie über einen gültigen Energieausweis (certificado enérgetico) zu verfügen. Sollten Sie derzeit nicht im Besitz eines solchen sein, so können Sie diesen bei jedem technischen Architekten gegen Bezahlung beantragen. Der Preis für die Erteilung des Energieausweises hängt von der Größe der Immobilie ab.
Weiterhin ist es erforderlich die Grundsteuer sowie die Ausgaben zur Entsorgung von Müll (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) für das laufende Jahr, sofern schon gefordert, bezahlt zu haben. Hierzu dienen ein Überweisungsbeleg sowie die Zahlungsaufforderung als genügend.
Sollten Sie nicht alleiniger Besitzer der von Ihnen zum Verkauf angegebenen Immobilie sein, so lassen Sie uns dies bitte im Eingabefeld Textfeld für weitere Anmerkungen am Ende der Registrierung wissen.
Für alle sich ergebenden Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sind auch telefonisch für Sie erreichbar, oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Unsere Aufgabe ist es mit Ihnen ein Geschäft zu tätigen, bei dem alle Beteiligten zufrieden sind, denn nur dann ist es ein gutes Geschäft.